Girokonto kündigen

Postbank Girokonto

Aufgrund zahlloser Angebote für ein kostenloses Girokonto – wie z.B. von der ING DiBa, der Postbank oder auch von der DKB – ist es heute nicht mehr nötig, unnötige Kontoführungsgebühren zu zahlen. Deshalb entscheiden sich auch immer mehr Menschen zu einem Kontowechsel. Dafür müssen sie natürlich das alte Girokonto kündigen, doch wie das am einfachsten geht, ist vielen, die noch keinen Kontenwechsel getätigt haben, nicht klar. Deshalb gibt es hier die Auflösung rund um diese brennende Frage.

Oftmals bietet die künftige kontoführende Bank einen Kontoumzugsservice. Dabei werden alle Gläubiger, die vom eigenen Konto abbuchen angeschrieben und über die neue Bankverbindung informiert. Auch alle Personen, die auf das Girokonto einzahlen, werden entsprechend schriftlich informiert. Die bisherige Bank kann dabei ebenfalls berücksichtigt werden, so dass das Konto auf diese Art besonders einfach gekündigt werden kann. Lediglich einige Unterschriften des Kontoinhabers werden dann noch benötigt.

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Girokonto Kündigung immer schriftlich!

Wer sein Girokonto auflösen möchte, ohne die neue Bank dafür in Anspruch zu nehmen, muss es sich ebenfalls nicht schwer machen. Eine Kündigung sollte allerdings immer schriftlich erfolgen und man sollte sich diese auch bestätigen lassen. Es reicht jedoch ein formloses Schreiben aus, will man das Girokonto kündigen. Eine Kündigungsfrist ist dabei nicht einzuhalten.

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Konto kündigen – aber nicht zu früh

Wichtig ist jedoch, dass das bisherige Girokonto nicht zu früh aufgelöst wird. Erst wenn alle Gläubiger und Schuldner die Zahlungen umgestellt haben und auf dem bisherigen Girokonto keinerlei Kontobewegungen mehr zu verzeichnen sind, sollte dieses aufgelöst werden. Ebenfalls ist es sinnvoll, sich das Preis- und Leistungsverzeichnis der bisherigen Bank genau anzusehen. Zwar dürfen keine Gebühren dafür berechnet werden, dass das Girokonto gekündigt wurde. Wohl aber kann es zu Kosten kommen, wenn das verbliebene Guthaben auf das neue Girokonto überwiesen werden soll. Hier gibt jedoch das allgemeine Preis- und Leistungsverzeichnis Aufschluss, ob Kosten anfallen und in welcher Höhe. Dieses sollte man sich also auf jeden Fall genau zu Gemüte führen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.